Archiv für den Monat: April 2018

Bericht vom offenen Imkertreff am 19.03.2018

Bericht von Ingrid

Wie viele Bienen überfliegen pro Sekunde einen Gartenzaun?

Nein, diese Frage ist kein Aprilscherz. Sie war Teil einer Rechnung, um bei einem Nachbarschaftsstreit beurteilen zu können, ob Bienen eine Störung sind oder nicht.

Beim gutbesuchten Imkertreff am 19. März trug der Jurist und Rechtsobmann des Imkerverbands Berlin, Christoph Paul viel Wissenswertes zum Thema „Gute Nachbarschaft + Imkerei“ vor. Die wichtigste Empfehlung vorweg: es erst gar nicht zum Streit kommen zu lassen. Auf die Nachbar*innen mit einem Glas Honig zugehen, in direkten Kontakt kommen und in Ruhe über die geplante Bienenhaltung informieren.

Ein paar weitere Highlights: Auf eigenen Grund und Boden kann man so viele Bienen halten, wie man will. Es sei denn, die Nachbarn fühlen sich gestört. Dabei hat sich das Verständnis, was eine Störung ist, in den letzten Jahren zu Gunsten der Imker*innen geändert. Die Störung muss geduldet werden, wenn sie „üblich“ ist. Da früher Bienenvölker aggressiver waren, lag die Toleranzgrenze deutlich niedriger als heute. Bis zu 8 Bienenvölker sind im Rahmen der allgemeinen Nachbarschaftsduldung möglich, wenn keine „erhebliche Störung“ von den Bienen ausgeht. Ab einer gewissen Flugdichte, können Bienen allerdings zu einem Problem werden. Dann muss gezählt werden, wie viele Bienen pro Sekunde einen Gartenzaun überfliegen (!) – dies ist keine leichte Übung.

Der Hinweis auf eine mögliche Bienengift Allergie, ist auch kein Argument, das dafür genutzt werden kann, dass der Nachbar auf dem eigenen Grundstück keine Bienen hält. Es könnte auch eine Wespengiftallergie sein. Bienenstiche gehören juristisch zum „allgemeinen Lebensrisiko“.

Wer zur Miete wohnt, hat es deutlich schwerer. Der Vermieter muss keine Zustimmung zur Bienenhaltung geben. D.h. auf der Terrasse, im Hof oder auf einem Pachtgelände, kann die Haltung vom Vermieter ohne Grund verweigert werden, da Bienen sogenannte „nichtsteuerbare“ Tiere sind. Verweigert der Vermieter die Zustimmung und man hält trotzdem Bienen, kann es zu einer rechtsgültigen Kündigung des Mietverhältnisses kommen.

Bienenschwärme sind in der Regel kein juristisches Problem. Es gibt in Berlin kein Urteil zu Schwärmen. Der Schwarm kann verfolgt werden und man darf dazu fremden Grund und Boden betreten. Hier gilt: BGB §962.Geht dabei etwas kaputt, ist man selbstverständlich verpflichtet, den Schaden zu beheben.

Bei Rechtsstreitigkeiten rund um die Bienenhaltung gibt es die Möglichkeit, sich an den Rechtsobmann des Berliner Imkerverbandes zu wenden. Kontaktdaten können über den Landesverband gefunden werden.

Sonstiges

Unsere Liste der Schwarmfänger_innen wird für 2018 aktualisiert. Vereinsmitglieder, die mit ihrem Namen und ihrer Telefonnummer als Schwarmfänger_innen auf unserer Webseite und in der Liste des Landesverbands geführt werden möchten, melden sich bitte bis Mitte April bei info@imkerverein-kreuzberg.de.

Drei Imker_innen unseres Vereins beteiligen sich am Sonntag, den 29. April als Gesprächspartner_innen in der Zeitbibliothek in der Amerika-Gedenkbibliothek (AGB). In der Zeitbibliothek kann man sich Zeit für ein Gespräch mit einem Menschen „ausleihen“.

Termine

  • Samstag, 07. April 2018, 6. Oberlausitzer Bienenfachtag, 25€ Teilnahmegebühr
  • Montag, 09. April ab 19:30 Uhr: Nächster Imkerstammtisch in der Zitrone.
  • Montag, 16. April um 19:30 Uhr: Nächster offener Imkertreff in der MosaikEtage. Thema: Varroa-Jahreskonzept